Politiker und Rechtsgelehrte inklusive höchste Richter machen sich Sorgen um den Schutz von ausländischen Straftätern in der Schweiz. Sie sorgen sich darum, dass verurteilte Straftäter aufgrund der Durchsetzungsinitiative ausgeschafft werden könnten. Sie machen sich sogar Gedanken, weil diese in ihrem Heimatland ebenfalls unerwünscht sind und möglicherweise gar nicht zurückgeschafft werden könnten. Als ob die Gerichte Straffällige nicht verurteilen, wenn aktuell kein Haftplatz frei ist. Regierende und Wirtschaftsvertreter machen sich Sorgen um den Wirtschaftsstandort, als ob die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes von der Anzahl nicht ausgeschaffter krimineller ausländischer Straftäter bestimmt würde. Einige sehen auch noch die Demokratie in Gefahr und befürchten eine «Diktatur der Mehrheit». Wäre denn eine Diktatur der Minderheit vorzuziehen? Sollen Richter nach persönlichem Ermessen Gründe für die Nicht-Ausschaffung von verurteilten Straftätern finden? Es ist erstaunlich, wie viele Personen sich Sorgen um verurteilte ausländische Straftäter machen. Selbst Menschenrechte werden bemüht, als ob es ein Menschenrecht auf «Missbrauch des Gastrechts» gäbe. Ist das Wohlergehen der Straftäter wichtiger als das ihrer Opfer?
Der Gesetzgeber – Parlament und Volk – setzt den Rahmen für die Rechtsprechung. Die Konkretisierung des Deliktskatalogs ist nötig, um nicht den persönlichen Ermessensspielraum eines Richters zum uneinheitlich gehandhabten Willkürakt werden zu lassen. Nur eindeutige Kriterien für die Ausschaffung von verurteilten Straftätern bewirken eine einheitliche Rechtsanwendung. Es ist wie beim Fussball, die dort geltenden Regeln versteht man auf der ganzen Welt: beim ersten Regelverstoss gibt es eine gelbe Karte, im Wiederholungsfall folgt eine rote. Nur in schweren Fällen gibt‘s gleich beim ersten Mal eine rote Karte und der Täter wird vom Platz gestellt. Und Schiedsrichterentscheide sind unumstösslich, ungeachtet dessen, ob vom Entscheid der Gewinn der Meisterschaft oder der Abstieg in die untere Liga abhängt.
Weshalb tut man sich so schwer, einen vom Volk entschiedenen Weg zur Ausschaffung krimineller Ausländer zu akzeptieren? Weil Richter ihre «Macht» zur individuellen Rechtsauslegung behalten wollen. Und weil Politiker nicht wahrhaben wollen, dass verurteilte ausländische Straftäter in unserem Land das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Das Vertrauen in die Rechtsprechung wird durch unverständliche Urteile immer wieder untergraben. Strafandrohung ist auch ein Mittel der Prävention. Ein Ja zur Durchsetzungsinitiative macht deutlich: Wir wollen keine ausländischen Straftäter in unserem Land. Unsere vergleichsweise komfortablen Gefängnisse sind heute schon zu über 70% mit ausländischen Straftätern belegt (dazu kommen noch 10% mit Migrationshintergrund). Ein Haftplatz kostet den Steuerzahler durchschnittlich rund 400 Franken pro Tag. Der strafrechtliche Landesverweis war schon nach altem Strafrecht Bestandteil unserer Gesetzgebung, er konnte bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Dessen Abschaffung im Jahr 2006 war ein Fehler. Korrigieren wir diesen mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative und entziehen verurteilten ausländischen Kriminellen das Aufenthaltsrecht in unserem Land. Das ist demokratisch, legitim, schadet weder der Wirtschaft noch sind Menschenrechte damit tangiert!
Hanspeter Weibel, Landrat SVP