Freie Wahl des Verkehrsmittels

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Öffentlicher und privater Verkehr als sich ergänzende und funktionierende Verkehrsträger. Infrastruktur und Finanzierung sollten weitgehend durch die Benutzer im gleichen Ausmass getragen werden.

 

  • Freie Wahl des Verkehrsmittels durch den Einzelnen.
  • Infrastruktur soll mit baulichen und technischen Möglichkeiten sowie Signalisationsvarianten auf die Nachfrage ausgerichtet werden. (wie z.B. vom ASTRA für die Erweiterung der A3 zwischen Augst und Rheinfelden geplante Nutzung des Pannenstreifens.)
  • Finanzierung orientiert sich am Verursacherprinzip; keine Quersubventionierungen, die den „Marktpreis“ verfälschen.